Deutschland:
"Das Land der Dichter und Denker"

"Mein Motorrad Bild"

BSA Métisse von 1971

Axel Springer verklagt Motorrad-bild.de wegen Markenrechtsverletzung

Ouelle: Hasso von Eichstedt - 20.3.2008 (www.aktuelle-pressemappen.de)

1. Pressemeldung 20.3.2008
Der Medienmulti Axel Springer AG expandiert, neue Märkte verspricht das Internet. Hier liegt die Zukunft für Information, Unterhaltung und Werbung. Web 2.0 sei Dank. Löste vor einigen Jahren das World Wide Web bei den Verantwortlichen lediglich nur ein müdes Lächeln sowie die Einschätzung "braucht doch kein Mensch“ aus, stehen die Segel inzwischen auf Sturm. Fast könnte bei einigen der Eindruck entstehen, den Anschluss verpasst zu haben. Spätestens aber dann, wenn sich zum geplanten Online-Auftritt kein passender Domain-Name mehr finden lässt. Die Auswahl noch verfügbarer Internetadressen ist inzwischen gering.

Stellt sich die Frage, was tun. Den gewünschten Domain-Namen regulär abkaufen, ist eine Möglichkeit. Es lässt sich aber auch anders versuchen. Zum Beispiel mit einer Klage auf Markenrechtsverletzung sowie dem damit verbundenen Anspruch auf Herausgabe des gewünschten Domain-Namens.

Was das bedeuten kann, muss zur Zeit der Journalist und Fotograf Winni Scheibe erleben. Seit 30 Jahren ist der Pressemann aktiv, vor rund zehn Jahren sicherte er sich die Internetadresse motorrad-bild.de. Es ist eine vollkommen neue Wortzusammenstellung, einen vergleichbaren Titel im Online- oder Print-Bereich gab und gibt es bis heute nicht, als Markenzeichen war motorrad-bild.de ebenfalls nicht geschützt und ist es bis jetzt auch noch nicht.

Anfang 2003 ging Scheibe auf Sendung. Seine Idee für diese vollkommen banner- und werbefreie Webseite war denkbar einfach.
Über das "www" sollten Motorradfans sein umfangreiches Archiv sowie aktuelle Beiträge wie eine virtuelle Bibliothek nutzen können. Für alle User frei zugänglich und kostenlos. Im Laufe der Jahre hat sich Motorrad-Bild zu einem eigenständigen, unverwechselbaren und mit nichts vergleichbaren Internet-Auftritt entwickelt. Gut 500 Beiträge rund um das Thema Motorrad vom Autor Scheibe lassen sich mittlerweile in Motorrad-Bild aufrufen, in Fachbüchern abgedruckt kämen locker 25 Bände zusammen.

Fast pünktlich zum fünften Geburtstag von Motorrad-Bild erhielt am 7. Februar 2008 der engagierte Internet-Journalist eine Abmahnung von der Axel Springer AG. In dem Schreiben wurde erklärt, dass man eben auf die Seite aufmerksam geworden wäre und eine Kennzeichenverletzung zu den bekannten Springer Titeln "Bild“, „Reise Bild“, „Sport Bild“, „Auto Bild“, „Bild der Frau“, „TierBILD“, „Bild TV“,
„Bild am Sonntag“, „Computer Bild“ , „Bild Woche“ usw erkenne. Darüber hinaus wurde der Vorwurf erhoben, Scheibe nutze für seine geschäftliche Tätigkeit die Wertschätzung der Springer Medienprodukte.

Zusätzlich zu den üblichen Aufforderungen in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung das Zeichen Motorrad Bild für ein Online-Magazin nicht weiter zu nutzen, wurde auch die Übertragung des Domain-Namens Motorrad-Bild.de auf die Axel Springer AG eingefordert.

Gegen alle Vorwürfe wurde durch eine Verdi Rechtsanwältin Widerspruch eingelegt.

Am 13. März 2008 wurde Scheibe vom Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung mit dem Verbot der Weiterbetreibung seines Online Magazins zugestellt.

Auch dagegen wurde Widerspruch eingelegt.

Der Aufforderung Motorrad-Bild vom Netz zu nehmen, wurde von Scheibe nicht befolgt. Diese Handlung hätte einer Beweisvernichtung geglichen, sämtliche Inhalte von Motorrad-Bild wären vollständig und unwiderruflich im momentanen Stand auf dem Server vernichtet worden. Gleichbedeutend einer Buchverbrennung.

Der bloße Vergleich des Titels „MOTORRAD bild das online magazin“, das von dem bekannten Stuttgarter Grafiker Wolfgang Müller entworfen wurde, zu den aufgeführten „Bild“-Logos lässt keine Ähnlichkeit erkennen und den Unterschied zwischen dem Begriff Motorrad zum Auto, einer Frau oder einem Computer sollten Internetnutzer sehr wohl kennen.

Recherche-Quellen:

www.dpma.de, Deutsches
Patentamt, kostenlose Recherche zu Markenschutz, eine Marke „Motorrad-Bild.de“ lässt sich nicht finden

www.titelschutzanzeiger.de, TitelschutzAnzeiger, kostenlose Recherche zu geschützten Titeln, ein Titel Мotorrad-Bild.de lässt sich nicht finden

2. Pressemeldung 28.3.2008

Staatliche Hilfe bei Vernichtung von geistigem Eigentum?
Springer AG setzt per Gericht Löschung des Online-Magazins „MOTORRAD-bild“ durch!
Ouelle: Hasso von Eichstedt - 28.3.2008 (www.aktuelle-pressemappen.de)


Die Axel Springer AG fürchtet um großen Schaden und muss sich wehren, mit allen juristischen Mitteln. Gegen den Journalisten Winni Scheibe und seine Web-Seite „MOTORRAD-bild“. Die Klage: Markenrechtsverletzung bzw. Verwechslungsgefahr durch das Logo „MOTORRAD-bild“ und den Domain-Namen „motorrad-bild.de“.

Es ist eine Markenrechtsklage gegen „MOTORRAD-bild“, einem Online-Magazin mit einem Logo, das es ein zweites Mal aber überhaupt nicht gibt. Weder im Medienangebot der Axel Springer AG, nicht bei den Printmedien und nicht in Online-Angeboten und auch sonstwo nicht.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem, „das darf es doch nicht geben, nicht in unserem Land“. Das Rechtsempfinden erleidet einen empfindlichen Schaden.

Dennoch, die Rechtsverletzung wiegt schwer. So schwer, dass das Landgericht Köln in einer einstweiligen Verfügung vom 06.03.2008 ( 31 O 123/08 ) den Beschluss erlässt:

„Auf Antrag der Antragstellerin wird gemäß §§ 14, 15 MarkenG, 91, 890, 936 ff. ZPO im Weg der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, folgendes angeordnet:

1) Der Antragsgegner hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr
a) ein Online-Magazin unter der Website motorrad-bild.de zu betreiben oder betreiben zu lassen.
b) den Titel „MOTORRAD – bild das online magazin“ für ein Online-Magazin zu verwenden und/oder verwenden zu lassen und/oder unter diesem Zeichen ein Online-Magazin zu betreiben und/oder betreiben zu lassen“.

Der Widerspruch wurde durch das OLG Köln zurückgewiesen, ein rechtsgültiger Beschluss, dem sich der Bürger zu beugen hat. Ohne „wenn und aber“?Die journalistischen Veröffentlichungen in Winni Scheibes Online-Magazin genießen den Schutz des Urheberrechts. Die Webseite „MOTORRAD – bild das online magazin“ stellt nach § 4 UrhG ein Sammelwerk/ Datenbankwerk dar. Nach § 15 UrhG haben Autoren und Fotografen das Recht, ihre Werke frei zu verwerten und nach § 19a UrhG für jedermann öffentlich zugänglich zu machen.

Seine Homepage beinhaltet rund 500 Berichte rund um das Hobby Motorrad, Technik und Freizeit, die in den vergangenen 30 Jahren alle von ihm selbst erstellt worden sind. Als Druckwerk würden diese Beiträge über 25 Bücher ergeben.

Vernichtet: Durch die Löschung am 26. März 2008 ist es mit der freien Verfügbarkeit dieses virtuellen journalistischen Sammelwerkes für Motorradfans, aber auch als Bibliothek für Pressekollegen, vorbei. Das im Internet frei zur Verfügung gestellte geistige Eigentum musste vernichtet werden, wie die Bücherverbrennungen in den finstersten Jahren Deutscher Geschichte. Hat man in Deutschland aus der Geschichte eigentlich nichts gelernt?

Donnerstag, 3. April 2008, 12:00 Uhr, findet im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, Raum 235, die mündliche Verhandlung statt. Jeder, der das Urheberrecht und die Pressefreiheit in Einklang mit der Demokratie für das höchste Gut unserer Gesellschaft in Deutschland betrachtet, sollte diesen Termin nicht verpassen - es wird bestimmt spannend.

3. Pressemeldung August 2008
In eigener Sache www.winni-scheibe.com

Springer inszeniert feindliche Übernahme von motorrad-bild.de

“Rechtsstaat im neuen Bild“


Der Axel Springer Verlag („Bild“ - Zeitung) verklagte Winni Scheibe und sein Online-Magazin „Motorrad-bild“ wegen Markenrechtsverletzung, beantragte beim LG Köln ein Eilverfahren und erwirkte die Löschung der seit fünf Jahren etablierten Homepage. An den bereits sicher geglaubten Domain-Namen „motorrad-bild.de“ kam der
milliardenschwere Konzern allerdings nicht heran. Die Mediengewerkschaft Ver.di hatte ihrem Mitglied Scheibe Deckungszusage erteilt, verweigerte dann aber die Kostenübernahme.
Mit richterlicher Anordnung wurde „im Land der Dichter und Denker“ geistiges Eigentum und zukunftsweisende Internet-Innovation willkürlich vernichtet. Die wegen Dringlichkeit und ohne mündliche Verhandlung durch den Kölner Gerichtsbeschluss erzwungene Löschung des Online-Magazins „Motorrad-bild“ muss als Presse-Zensur und als Veröffentlichungsverbot bewertet werden. Um es ausdrücklich zu betonen: Mit dem Beschluss der Justizbehörde musste die Internet-Seite „Motorrad-bild“ gelöscht und nicht nur „einfach“ abgeschaltet werden.
Nach einer aufwendigen Überarbeitung der Homepage nennt Herausgeber Winni Scheibe sein Online-Magazin nun: „winni-scheibe.com“.

Die ursprüngliche Absicht des Springer-Verlages, zunächst durch eine einschüchternde Abmahnung und wenig später mit geballter Macht des Rechtsstaates über ein gerichtliches Eilverfahren in den Besitz des Domain-Namens „motorrad-bild.de“ zu kommen, schlug indes fehl. Im nächsten Versuch bot der Konzern für die Übernahme des Domain-Namens „motorrad-bild.de“ die großzügige Summe von 1000 Euro an. Ein weiteres Angebot seitens des Verlages an Domain-Inhaber Scheibe würde nicht mehr erfolgen.
Journalist Winni Scheibe, 56, seit fast 30 Jahren Mitglied in der Mediengewerkschaft Ver.di, erhielt für seine Auslagen der Anwalts- und Gerichtsgebühren eine schriftliche Deckungszusage von 75%. Als nach etlichen Wochen noch keine Zahlung der ca. 5000 Euro erfolgt war, fragte Scheibe bei Ver.di nach und musste zur Kenntnis nehmen, dass er die versprochene Unterstützung in den Wind schreiben kann.
... das Online-Magazin sei eine Hobby-Seite gewesen und somit ein Privatvergnügen, für das Ver.di keine Kosten übernehmen könne ... “,
so aus dem Fachbereich Medien, Ver.di Landesbezirk Hessen.

Vorwürfe, Beschuldigungen und Ansprüche im Abmahnungsschreiben des Springer-Verlages waren ungeheuerlich. Der Reise- und Motorradjournalist Winni Scheibe hätte zur Selbstdarstellung und in unerlaubter Weise die Wertschätzung der Springer-Medienprodukte für seine geschäftliche Tätigkeit genutzt. Sein Homepage-Logo „MOTORRAD-bild das online magazin“ sowie der Domain-Name „motorrad-bild.de“ wären eine Markenrechtsverletzung des Springer-Logos "Bild". Folglich beansprucht der Springer-Konzern den Internet-Zugang "motorrad-bild.de" für sich. Der Streitwert war vorsorglich und vorerst auf 100.000 Euro festgesetzt. Binnen Wochenfrist sollte die Unterlassungserklärung abgegeben und die Übertragung des Domain-Namens "motorrad-bild.de" zugunsten des Springer-Verlags ohne finanzielle Kompensation veranlasst werden.
Vom eingelegten Widerspruch ließ sich das Medienunternehmen allerdings nicht beeindrucken. Auf Antrag des mächtigen Verlagshauses wurde Mitte März 2008 vom Kölner Landgericht der Beschluss für eine einstweilige Verfügung erlassen. Publizist Scheibe kam sich wie ein Krimineller vor:
... unter Androhung ... und zwar wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung ... eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € - ersatzweise Ordnungshaft – oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr ... ein Online-Magazin mit dem Titel und unter dem Domain-Namen ´motorrad-bild` zu betreiben ... “

Seit Anfang 2003 war seine Homepage online. Das Magazin umfasste mittlerweile rund 500 Berichte mit fast 10.000 Bildern zu den Themen Reisen, Tourismus und Motorradsport. Seine Beiträge wurden über vernetzte Verlinkungen weltweit von Usern genutzt. Es war eine frei zugängliche virtuelle Bibliothek seiner bereits in Printmedien veröffentlichten Artikel aus den vergangenen 30 Jahren, sowie aktueller Publikationen. Ein kleines Mammutwerk, vergleichbar mit dem Inhalt von über 25 Fachbüchern.

Am 3. April 2008 fand vor dem Kölner Landgericht die mündliche Verhandlung statt. Der vorsitzende Richter analysierte scharfsinnig:

... eine Markenrechtsverletzung sei zwar nicht gegeben ... doch die Verwechslungsgefahr zwischen dem Online-Magazin `motorrad-bild` und den Springer-Publikationen liege auf der Hand ... das Wort `bild´ im Domain-Namen `motorrad-bild.de´ erinnere ihn an die `Bild´ (Zeitung) ... das Rot im Titel käme dem Rot im Bild-Logo zum Verwechseln nahe ... ein Urteil könne er allerdings nicht fällen ... er müsse die Klage an die nächst höhere Instanz weitergeben ...
er könne sich jedoch kaum vorstellen, dass Herr Scheibe im Geld schwimme ... .“

Die juristische Begründung für die dringende Löschung seines Online-Magazins war für Scheibe nicht nachvollziehbar. Unter dem gewaltigen Druck kam für ihn eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung jedoch nicht in Betracht. Es blieb nur der erzwungene Vergleich zukünftig auf das Logo und den Domain-Namen „Motorrad-bild“ für sein Online-Magazin zu verzichten.

Das in deutschen Gesetzen verbriefte Recht und der Schutz auf geistiges Eigentum wurde im gerichtlichen Verfahren in keinster Weise gewürdigt, von Wettbewerbsfreiheit und einer Verhältnismäßigkeit zwischen Kläger zum Beklagten ganz zu schweigen. Vertrauen und Glaube in den Rechtsstaat, sowie die Glaubwürdigkeit von Ver.di sind für den freien Journalisten Scheibe schwer erschüttert.

Jetzt schaute alle Welt auf die Olympischen Spiele in China und die dort praktizierte Presse-Zensur. Für demokratische Länder mit freier Presse ist dies nicht nachvollziehbar. Es hagelte Proteste. "Die beste Demokratie, die Deutschland je hatte" (Zitat Bundespräsident Horst Köhler), braucht sich da aber überhaupt nicht weit aus dem Fenster zu lehnen: Armes Deutschland und großen Dank an Ver.di!


Meldung Januar 2010: "Namensbestandteil ist grundsätzlich erlaubt"
Axel Springer Auto Verlag erwirkt Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof


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