Es gibt Tage, an denen will überhaupt nichts klappen. Beim Suchen
einer 10er Schraube fällt die Kiste auf den Boden. Man bückt sich
und schlägt mit dem Kopf an die Werkbank. Wenig später rutscht beim
Festziehen der verflixten Schraube die Hand vom Schlüssel ab. Etwas
Blut fließt, zum Glück ist weiter nichts passiert. Fast jedem
Hobbyschrauber ist so etwas oder ähnliches schon mal passiert.
Bekommt das Malheur jemand mit, muss sich der Unglückselige meist
auch noch die dazu passenden Sprüche anhören: "Wo gehobelt
wird, fallen Späne", "ungeschicktes Fleisch muss weg"
oder "das hätte aber ins Auge gehen können". Diese
Bemerkungen sind ironisch gemeint, ihr Spott ist aber kaum
überhörbar. Mit etwas mehr Bedacht und Sorgfalt wäre es nämlich
nicht passiert.
So lange der Leidtragende aber mit dem "blauen Auge"
davonkommt, ist die Sache halb so schlimm. Es kann aber auch ärger
ausgehen. Beim Werkeln mit technischer Gerätschaft oder Hantieren mit
giftigen Flüssigkeiten oder Stoffen in der Garage oder im
Hobbykeller kommen schwere Unfälle, wie es die Praxis leider immer
wieder zeigt, trotz aller Vorsicht tagtäglich vor. Verursacht werden
diese Unfälle oft durch Unachtsamkeit, manchmal eine
Gedankenlosigkeit oder sogar durch puren Leichtsinn.
Die Berufsgenossenschaften sorgen für Ordnung |
Für das Personal in den Fachbetrieben gelten die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften. In einem pfundschweren Wälzer ist neben den
Richtlinien zur Unfallverhütung auch die Gestaltung des
Arbeitsplatzes haargenau festgelegt. In diesem Paragraphendschungel
ist vorgeschrieben: wie die Werkzeug- und Arbeitsmaschinen fachgerecht
zu bedienen sind; wo und welche Schutzausrüstung benutzt werden muss
und an welche Plätzen Warn- und Hinweisschilder, Notrufnummern,
Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Sets gehören.
Werkstattinhaber, Meister und Vorgesetzte sind aber nicht nur für
das Einhalten der Auflagen verantwortlich, sie tragen für die
Mitarbeiter auch die Aufsichtspflicht. Sollte es dennoch zu einer
Gesundheitsgefährdung oder gar zu einem Unfall kommen, verhindern
oder mindern Schutzkleidung, Schutzschuhe, Schutzhandschuhe,
Atemschutz, Augen- und Gesichtsschutz oder Gehörschützer die
Verletzungen.
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Das Outfit muss stimmen
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Bei den Hobbyschraubern und Heimwerkern schaut dagegen keine
Berufsgenossenschaft gelegentlich vorbei und überprüft die
Räumlichkeiten sowie die Unfallschutzeinrichtungen. In den eigenen
vier Wänden ist jeder für sich selbst verantwortlich. Dieser
Anspruch ist allerdings sehr dehnbar und reicht im Extremfall bis zum
Unverantwortlichen. Nun ist Schrauben aber nicht gleich Schrauben. Und
nicht bei jeder Bastelaktion muss man sich sofort von Kopf bis Fuß in
einen luft-, säure- und staubdichten Schutzanzug quälen. Womit wir
mitten im Thema sind. Unfallschutz macht nämlich nur dann einen Sinn,
wenn für die jeweiligen Tätigkeiten die richtige Schutzausrüstung
benutzt wird. Wer sich neben dem Zündschlüssel gelegentlich auch mit
der Werkzeugkiste seinem Oldtimer nähert, trägt meist einen
Arbeitskittel, einen Arbeitsoverall oder eine Latzhose. Eine alte
Jeans und ein verwaschenes Sweatshirt müssen vielfach auch herhalten.
Auf jeden Fall sollte der Schrauberdress die Beine bis zum festen
Schuhwerk abdecken. Das Gleiche gilt für den Oberkörper und die
Arme. Nur so lässt sich eine Verletzung vermeiden oder verringern.
Auch der ordentliche Zustand der Kleidung ist wichtig. Sie sollte
nicht zerrissen sein und eng anliegen. Die Ärmel gehören
zugeknöpft, und das Stoffgewebe sollte sauber sein. Ölversiffte oder
gar mit Benzin durchtränkte Kleidung ist großer Brandgefahr
ausgesetzt. Ein kleiner Funke genügt, und der Akteur verwandelt sich
in eine lebendige Fackel.
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Man trägt wieder Hut
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Bei etlichen Oldtimerfans ist "der Zopf" immer noch nicht
ab. Will heißen, frei herabhängende lange Haare haben beim Schrauben
nichts zu suchen. Ob hochgesteckt, mit einem Gummiband
zusammengebunden oder unter einer Mütze versteckt ist eigentlich
egal. Wichtig ist nur, sie baumeln nicht luftig durch die Gegend.
Diese Maskierung schützt die Lockenpracht vor unnötiger Verschmutzung
und verhindert, dass sich Haarspitzen im Bohrmaschinenfutter, an der
Drehmaschine oder sonst wo verheddern. Der Wert eines "skalpierten
Mechanikers" sinkt auf dem Kriegspfad erheblich.
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Seine Lordschaft trägt Handschuhe
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Es soll Leute geben, die sich beim Arbeiten ungern die Hände
schmutzig machen. Um dies zu verhindern, gibt es Handschuhe, oder
genauer gesagt Arbeits- und Schutzhandschuhe. Beim Hantieren mit
scharfkantigen Gegenständen, festhalten heißer Bauteile, beim Umgang
mit giftigen Flüssigkeiten, Stoffen, Säuren oder Laugen ist das
Tragen von Schutzhandschuhen sogar ein Muss!
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Ohne Handschuhe wird dagegen grundsätzlich (!) an Bohr-, Dreh- und
Fräsmaschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen
gearbeitet. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass der Handschuh erfasst wird und es zu folgenschweren Verletzungen kommt.
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Die Brille gehört auf die Nase
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Brillenträger sind eitel. Das Design
muss topaktuell sein, jedoch
ohne "Spekuliergläser" sind viele "blind wie die
Natter". Wer ohne Schutzbrille oder Schutzmaske eine Tätigkeit
verrichtet, bei denen Augen oder das Gesicht gefährdet sind, handelt
äußerst leichtsinnig. Kommt es zu einem Unfall, muss im schlimmsten
Fall mit dem Verlust des Augenlichtes gerechnet werden.
Das Tragen einer Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzes ist daher
bei Arbeiten mit spanabhebenden Maschinen beim Bearbeiten von
kurzspanenden Werkstoffen, bei Meißelarbeiten, bei Strahlarbeiten mit
körnigen Strahlmitteln, beim Trocken- oder Sauberblasen von Bauteilen
mit Druckluft, Ab- und Umschütten giftiger Flüssigkeiten und bei
allen Schweißarbeiten unverzichtbar!
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Es kommt auf den Duft an
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Dass Arbeit stinkt, wissen manche nur zu gut. Gase, Dämpfe, Nebel,
Stäube und Sauerstoffmangel führen über kurz oder lang zu
Gesundheitsschäden. "Smog" am Arbeitsplatz wird leider viel
zu oft auf die leichte Schulter genommen. Es wird kurz der Atem
angehalten und ab gehts durch den Mief.
In geschlossenen Räumen dürfen ohne Absauganlage weder
Verbrennungsmotoren laufen noch Spritzlackierarbeiten durchgeführt
werden. Für Strahlarbeiten ist ebenfalls eine Entlüftungsanlage oder
für den Mechaniker eine Sauerstoffversorgung erforderlich. Bei
Schleifarbeiten (Trockenschliff) oder Polierarbeiten an der
Schwabbelscheibe genügt ein Atemschutz, der über den Mund gestülpt
wird.
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Der Sound muss stimmen
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Motortuning ist in. Was dabei jedoch letztlich rauskommt, steht auf
einem anderen Blatt. Doch der Prüfstandsversuch muss sein. Bis an die
Schmerzgrenze wird das Triebwerk hochgedreht. Der Maschinerie macht es
nichts, nur den Ohren tuts weh. Auch das Werkeln mit Schleif-, Trenn-
und Fräsmaschinen kann die Gehörwelt mächtig nerven.
Liegt die Lärmbelästigung unter 85dB(A), kann nichts passieren,
ab 90dB(A) wirds kritisch, und über 100dB(A) sollte man sich nur noch
wenige Minuten dem Krach aussetzen. Nur das Aufsetzen von
Gehörschützern vermeidet Folgeschäden!
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Der Teufel steckt im Detail
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Nun sind mit diesen Beispielen längst nicht alle Tücken,
Missgeschicke und Verletzungsgefahren aufgezählt. Ist der Umgang mit
mechanischer Gerätschaft meist Routine, wird beim Hantieren mit
giftigen Stoffen, Flüssigkeiten und Laugen vielfach bedeutend
sorgloser umgegangen. Restlicher Verdünner wird in eine
Mineralwasserflasche geschüttet und beim Bremsen entlüften fließt
die alte Brühe in eine Cola-Dose. Nicht auszudenken, wenn aus diesem
ursprünglichen Trinkgefäß versehentlich ein Schluck genommen wird.
Damit so etwas nie passieren kann, dürfen giftige Flüssigkeiten oder
Stoffe nur in eigens hierfür bestimmten und deutlich gekennzeichneten
Behältern aufbewahrt werden!
Beim Kauf dieser Flüssigkeiten sind die Geschäfte auf Verlangen
verpflichtet, das dazugehörige Datenblatt mit auszuhändigen. Auf
diesem Merkblatt ist der genaue Anwendungsbereich, die
Gefahrenstoffbezeichnung, Hinweise auf die Gefahr für Mensch und
Umwelt, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten bei
Störungen und im Gefahrenfall, Erste Hilfe bei Unfällen und
Instandhaltung sowie Entsorgung detailliert aufgeführt. Werden diese
Merkblätter aufmerksam gelesen und die Anweisungen beachtet, ist
zweifellos ein guter Beitrag zum Unfallschutz geleistet.
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Schützen, Bergen und Retten
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Alle Vorsichtsmaßnahmen nutzen allerdings wenig, wenns passieren
soll, passiert es doch. In diesem Augenblick ist schnelles und
richtiges Handeln entscheidend. Die Platzierung des Feuerlöschers und
des Verbandskastens müssen bekannt sein. Gibt es ein Telefon, sollte
man die Notrufnummern wissen. Fluchtwege, sei es die Tür, um ins Haus
zu kommen oder der Zugang zum Garagentor für den Weg nach draußen,
dürfen nie verstellt sein.
Ist das Malheur passiert, ist die Erste Hilfe wichtig. Bei
Prellungen, zum Beispiel einem Plumps von der Leiter, hilft Kühlen.
Hier genügt kaltes Leitungswasser oder ein Eisbeutel. Wird die
Schwellung größer und es zeigen sich Blutergüsse, können bei
Vernachlässigung der Verletzung Entzündungen entstehen. Auf jeden
Fall sollte man den Arzt aufsuchen.
Bei kleinen, offenen Verletzungen
muss die Wunde sofort gesäubert
werden. Es genügt Leitungswasser. Ist sie gereinigt, wird eine
Kompresse aufgelegt und mit Heftpflaster oder einem Verband befestigt.
Sind trockene Chemikalien mit im Spiel, werden diese zunächst
abgebürstet und danach die Wunde mit einer hautverträglichen
Flüssigkeit, zum Beispiel Milch oder Wasser, gesäubert. Ist die
Wunde mit Säuren oder Laugen in Berührung gekommen, wird sie auch
sofort mit Wasser gespült. Den Weg zum Arzt sollte man sich nicht
ersparen. Hierbei ist es wichtig, dass man etwas von der giftigen
Substanz mitnimmt, damit der Arzt herausbekommt, um welchen Stoff es
sich überhaupt handelt und um den PH-Wert zu bestimmen.
Bei Augenverletzungen ist sofortiges Handeln erforderlich. Ist ein
Spritzer giftige Flüssigkeit ins Auge gekommen, muss man es
unverzüglich mit Leitungswasser spülen. Ebenso verhält es sich mit
Laugenverätzungen. Hier wird sogar ein sehr langes Ausspülen bis zu
acht Stunden geraten. Bei pulvrigen Substanzen wird mittlerweile
empfohlen, die Partikel soweit möglich trocken zu entfernen und dann
gegebenenfalls mit Wasser nachzuspülen. In beiden Fällen etwas von
dem Stoff für die Analyse und PH-Wert Bestimmung einpacken und
umgehend einen Facharzt aufsuchen.
Sind Holz-, Metall- oder Glassplitter ins Auge geflogen, auf keinen
Fall lange am Auge herumpropeln. Man sollte versuchen, das Lid
möglichst still zu halten und sich sofort zum Augenarzt bringen
lassen!
Werden aus Versehen Säuren, Laugen oder andere giftige
Flüssigkeiten getrunken, besteht fast immer größte Lebensgefahr.
Man sollte auf keinen Fall versuchen, das Verschluckte wieder zu
erbrechen. Das Nachtrinken von verträglichen Flüssigkeiten wird
unterschiedlich beurteilt und kann nur der Arzt entscheiden.
Verkehrtes Handeln erhöht die Verletzungsgefahr. Sofort den Arzt
aufsuchen und die getrunkene Flüssigkeit für ihre Artbestimmung
sicherstellen.
Bei Verbrennungen kommt es auf die Größe und den Grad der
Verbrennung an. Fürs erste hilft Kühlen mit kaltem Leitungswasser.
Diese Maßnahme sollte aber nicht länger als 20 Minuten dauern,
ansonsten besteht Unterkühlungsgefahr. Das Auftragen von Öl, Puder
oder Salben ist allerdings verboten. Anschließend die Brandwunde
keimfrei mit einem Verbandpäckchen oder Brandwundenverbandpäckchen
bedecken. Bei über handflächengroßen Verbrennungen oder
Verbrühungen immer den Arzt aufsuchen.
Kippt der Akteur nach einem Unfall
bewusstlos um, sollte man ihn
immer in die stabile Seitenlage bringen. Diese Maßnahme hat jeder,
der einen Führerschein gemacht hat, im Erste-Hilfe-Kurs gelernt. Bis
der sofort zu Hilfe gerufene Notarzt kommt, wird Atmung und Puls
überwacht.
Ist die Atmung normal kräftig,
lässt sich im Stress aber kein
Puls tasten, ist davon auszugehen, dass ein Minimal-Kreislauf noch
besteht, der durch geübte Hände auch zu tasten wäre. Wenn der Atem
aussetzt, spitzt sich die ohnehin bedrohliche Situation zu. Sofort muss eine Mund-zu-Mund Beatmung und bei Pulslosigkeit auch eine
gleichzeitige Herzmassage erfolgen.
Elektrischer Strom kann zu Verbrennungen, aber auch zu
Herzrhythmusstörungen, Herzstillstand, Bewusstlosigkeit,
Muskelkrämpfen und sogar zu Knochenbrüchen führen. Erste Maßnahmen
am Unfallort sind: Strom abschalten, sich sofort um den Verletzten
kümmern und Notarzt rufen. Hat man nur einen "gewischt"
bekommen, auch den Arzt aufsuchen.
Verletzungen sind meist schmerzhaft und unangenehm. In Deutschland
passieren zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit und im Verkehr.
Mit etwas mehr Ruhe, Umsicht und Aufmerksamkeit ließe sich so manches
Missgeschick vermeiden.
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Quellen:
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
Medizinische Beratung:
Dr. Rudi Alexi
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