Bundesrat gab Gas
Abgasuntersuchung beschlossen
Nach einem überraschend zügigen Beschluss des Bundesrates
zu
der „41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften" vom 10. Februar 2006 müssen ab dem 1. April
des
Jahres auch Motorräder und Roller zur Abgasuntersuchung.
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Wie der
Industrie-Verband Motorrad IVM bereits meldete, wird die AU
Krafträder (AUK) nicht als separates Prüfverfahren erfolgen,
sondern Bestandteil der alle zwei Jahre fälligen
Hauptuntersuchung sein. Vorteil für die Motorradfahrer: Es wird
kein zusätzlicher Platz für eine weitere Prüfplakette auf dem
Nummernschild benötigt. Nachteil: Die HU wird teurer, je nach
Aufwand, Zylinderzahl und beauftragter Prüfstelle zwischen 20 und
35 Euro.
Die AUK gilt für Krafträder und -roller sowie für alle
Leichtkrafträder- und roller (125 ccm), die ab dem 1. Januar 1989
erstmals zugelassen wurden. Gegenstand der Messung ist der
Kohlenmonoxidgehalt im Leerlauf, bei Fahrzeugen mit Katalysator im
erhöhten Leerlauf. Die Bundesregierung verspricht sich von der
Überprüfung der Abgaswerte eine weitere Absenkung der Ozonwerte.
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