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„Die Politik muss individuelle Mobilität vereinfachen. Wir brauchen mehr
50 cm³-Roller und Kleinkrafträder als Erstmotorisierung für junge
Zweiradpiloten. Wir benötigen einen leichteren Zugang zur 125 cm³-
Leichtkraftrad-Mobilität für PKW-Führerschein-Inhaber.“ In Richtung
dieser zentralen Forderungen von IVM-Präsident Hermann Bohrer und
Hauptgeschäftsführer Reiner Brendicke zielt nun auch der Antrag der
Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP an die Bundesregierung.
Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB sowie der zuständige
Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Gero Storjohann MdB: „Viele Kraftfahrer, die bereits über Jahre hinweg
ein Fahrzeug führen, müssen zum heutigen Zeitpunkt noch eine langwierige
Theorieausbildung und -prüfung absolvieren, um den Motorradführerschein
zu erlangen. Das kostet Zeit und Geld und ist oft unnötig, da die
Prüflinge die Regeln im Straßenverkehr bereits kennen und in der Praxis
anwenden.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP fordern
daher die Bundesregierung in einem Antrag auf, die gegenwärtige
Gesetzeslage an die Sachlage anzupassen und das Verfahren für den
Motorradführerschein zu erleichtern:
• Personen, die länger als 15 Jahre einen Führerschein der Klasse B
besitzen, müssen für den Führerschein A1 nur noch eine spezifische
theoretische Prüfung ablegen sowie nach einer praktischen Ausbildung am
Motorrad eine praktische Prüfung absolvieren.
• Personen, die bereits zwei Jahre oder länger einen Führerschein der
Klasse A1 besitzen, müssen keine Theorieprüfung mehr ablegen, sondern
lediglich eine praktische Einweisung und Prüfung absolvieren.
• Die gleichen Grundsätze gelten für den Erwerb der
Fahrerlaubnis Klasse A, wenn mindestens zwei Jahre eine Erlaubnis der
Klasse A2 vorlag.
• Personen, die eine Fahrerlaubnis der früheren
Führerscheinklasse 3 noch vor dem 1. April 1980 erworben haben, müssen
neben praktischer Ausbildung und praktischer Prüfung für Motorräder der
Klasse A2 nur eine spezifische Theorieprüfung absolvieren. Grund: Diese
Fahrerlaubnis umfasst bereits Leichtkrafträder, die der Klasse
A1entsprechen.
• Wir beantragen außerdem, das Mindestalter für den
Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre zu senken. Die Absenkung des
Mindestalters für die Klasse AM kommt vor allem auch Auszubildenden des
Handwerks in ländlichen Räumen zugute. Diese gesetzlichen Anpassungen
vereinfachen und beschleunigen den Erwerb eines Motorradführerscheins.
Personen, die viele Jahre Fahrpraxis – entweder auf vier oder bereits
auf zwei Rädern – vorweisen können, werden nicht mehr wie Neulinge
behandelt und können bereits vorhandene Kenntnisse direkt anwenden.“ |