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Am 30. Oktober 2010
präsentierte der Schweizer Thomas Kohler der FIVA-Generalversammlung in
Ljubljana den von ihm initiierten und von einer international besetzten
Expertengruppe erarbeiteten ersten Entwurf eines Grundlagenpapiers für
eine weltweite Initiative zum Schutz historischer Fahrzeuge als
anerkanntes Kulturgut. Der Name "Charta von Turin" steht für den Ort, in
dem die Idee geboren wurde.
In der 1966 gegründeten FIVA (Fédération Internationale des Véhicules
Anciens) mit Sitz in Brüssel sind heute in mehr als 60 Ländern über 75
Mitgliedsorganisationen mit über einer Million Oldtimerfreunden zusammen
geschlossen. Seit dem 12. April 2008 hat in Deutschland die ADAC
Oldtimer-Sektion in der FIVA den Status eines ANF (Autorité Nationale de
la FIVA) und löste damit den DEUVET ab.
Analog zum in der Charta von Venedig verankerten internationalen
Kulturgutschutz definiert die Charta von Turin weltweit gültige
Kriterien für die Anerkennung historischer Fahrzeuge als technisches
Kulturgut. Nach dem Verständnis der FIVA repräsentieren historische
Fahrzeuge einen zentralen Teil der Industriegeschichte. Im
Dschungel immer komplexer werdender Zulassungsbedingungen geht es der
FIVA um die Verteidigung des Rechts, historische Fahrzeuge weltweit auf
öffentlichen Straßen zu fahren.
Die Charta von Turin befindet sich nun FIVA-intern in der
Abstimmungsphase und soll in der nächsten Generalversammlung
verabschiedet werden. Die FIVA verfolgt dabei die Vision, für den
weltweiten Bestand an schützenswerten historischen Fahrzeuge
Unterstützung von der UNESCO zu erlangen. Ein Meilenstein auf dem Weg dahin
ist die Definition weltweit gültiger und anerkannter Standards zur
Erlangung des Prädikats "Kulturgut".
In Deutschland und einigen anderen Ländern bestehen bereits behördliche
Vorschriften, welche Voraussetzungen ein Fahrzeug zu erfüllen hat, um
diesen Status und die damit verbundenen Privilegien bei der Zulassung
und dem Betrieb zu erlangen. Nach ersten Informationen fokussiert sich
die Charta von Turin auf die Bewahrung des Originalzustandes und fordert
ein Umdenken beim Restaurieren hin zu mehr Behutsamkeit im Umgang mit
der historischen Substanz. Dies würde für die Zulassungspraxis bedeuten,
dass durchaus auch „patinierte" Originalfahrzeuge ein H-Kennzeichen
erlangen oder auf ein rotes Oldtimer-Dauerkennzeichen zugelassen werden
könnten. Bisher wird mindestens Zustand drei gefordert, Zustand eins
aber bevorzugt. Diese "besser-als-neu-Mentalität" hat über Jahrzehnte
den Ehrgeiz der Restaurierer angestachelt und nach Auffassung der
Charta-Initiatoren dafür gesorgt, dass fahrzeughistorische Werte
unwiederbringlich verloren gingen.
Die Charta von Turin geht aber viel weiter. Mit der Veröffentlichung und
Nutzbarmachung neuer und neu entdeckter Verfahren und Methoden zur
Wiederherstellung und Konservierung von Materialien und Oberflächen
erhält der Sammler und Liebhaber konkrete Unterstützung. Anhand
zahlreicher Restaurierungsbeispiele zeigt das Charta-Team auf, dass sich
selbst extrem gealterte Fahrzeuge mit handwerklichem Geschick und
intelligenten Verfahren bei größtmöglicher Schonung der historischen
Substanz in einen gebrauchsfähigen und ansehnlichen Zustand versetzen
lassen. Verfahren aus der Restaurierung von Möbeln,
Kunstgegenständen und Gebäuden, Kenntnisse und Fertigkeiten aus der
wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit historischen Substanzen
erschließen sich so dem Fahrzeugsektor und eröffnen zugleich
Handwerksbetrieben die Chance, sich mit diesen Verfahren vertraut zu
machen und zum Erhalt technischer Kulturgüter eine Schlüsselstellung
einzunehmen. Auch für den privaten Sammler und Restaurierer ergeben sich
erweiterte Möglichkeiten, mit einer anderen Sicht- und Vorgehensweise
zum Erhalt seines rollenden Kulturguts beizutragen und letztlich auch
dessen Marktwert dauerhaft zu sichern.
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