Szenen-News Februar 2011


"Charta von Turin" in Ljubljana vorgestellt

Oldtimer bald Kulturgut!



Bald Kulturgut!
Münch-4 TTS 1200





Am 30. Oktober 2010 präsentierte der Schweizer Thomas Kohler der FIVA-Generalversammlung in Ljubljana den von ihm initiierten und von einer international besetzten Expertengruppe erarbeiteten ersten Entwurf eines Grundlagenpapiers für eine weltweite Initiative zum Schutz historischer Fahrzeuge als anerkanntes Kulturgut. Der Name "Charta von Turin" steht für den Ort, in dem die Idee geboren wurde.
In der 1966 gegründeten FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) mit Sitz in Brüssel sind heute in mehr als 60 Ländern über 75 Mitgliedsorganisationen mit über einer Million Oldtimerfreunden zusammen geschlossen. Seit dem 12. April 2008 hat in Deutschland die ADAC Oldtimer-Sektion in der FIVA den Status eines ANF (Autorité Nationale de la FIVA) und löste damit den DEUVET ab.
Analog zum in der Charta von Venedig verankerten internationalen Kulturgutschutz definiert die Charta von Turin weltweit gültige Kriterien für die Anerkennung historischer Fahrzeuge als technisches Kulturgut. Nach dem Verständnis der FIVA repräsentieren historische Fahrzeuge einen  zentralen Teil der Industriegeschichte. Im Dschungel immer komplexer werdender Zulassungsbedingungen geht es der FIVA um die Verteidigung des Rechts, historische Fahrzeuge weltweit auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Die Charta von Turin befindet sich nun FIVA-intern in der Abstimmungsphase und soll in der nächsten Generalversammlung verabschiedet werden. Die FIVA verfolgt dabei die Vision, für den weltweiten Bestand an schützenswerten historischen Fahrzeuge Unterstützung von der UNESCO zu erlangen. Ein Meilenstein auf dem Weg dahin ist die Definition weltweit gültiger und anerkannter Standards zur Erlangung des Prädikats "Kulturgut".
In Deutschland und einigen anderen Ländern bestehen bereits behördliche Vorschriften, welche Voraussetzungen ein Fahrzeug zu erfüllen hat, um diesen Status und die damit verbundenen Privilegien bei der Zulassung und dem Betrieb zu erlangen. Nach ersten Informationen fokussiert sich die Charta von Turin auf die Bewahrung des Originalzustandes und fordert ein Umdenken beim Restaurieren hin zu mehr Behutsamkeit im Umgang mit der historischen Substanz. Dies würde für die Zulassungspraxis bedeuten, dass durchaus auch „patinierte" Originalfahrzeuge ein H-Kennzeichen erlangen oder auf ein rotes Oldtimer-Dauerkennzeichen zugelassen werden könnten. Bisher wird mindestens Zustand drei gefordert, Zustand eins aber bevorzugt. Diese "besser-als-neu-Mentalität" hat über Jahrzehnte den Ehrgeiz der Restaurierer angestachelt und nach Auffassung der Charta-Initiatoren dafür gesorgt, dass fahrzeughistorische Werte unwiederbringlich verloren gingen.
Die Charta von Turin geht aber viel weiter. Mit der Veröffentlichung und Nutzbarmachung neuer und neu entdeckter Verfahren und Methoden zur Wiederherstellung und Konservierung von Materialien und Oberflächen erhält der Sammler und Liebhaber konkrete Unterstützung. Anhand zahlreicher Restaurierungsbeispiele zeigt das Charta-Team auf, dass sich selbst extrem gealterte Fahrzeuge mit handwerklichem Geschick und intelligenten Verfahren bei größtmöglicher Schonung der historischen Substanz in einen gebrauchsfähigen und ansehnlichen Zustand versetzen lassen.  Verfahren aus der Restaurierung von Möbeln, Kunstgegenständen und Gebäuden, Kenntnisse und Fertigkeiten aus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit historischen Substanzen erschließen sich so dem Fahrzeugsektor und eröffnen zugleich Handwerksbetrieben die Chance, sich mit diesen Verfahren vertraut zu machen und zum Erhalt technischer Kulturgüter eine Schlüsselstellung einzunehmen. Auch für den privaten Sammler und Restaurierer ergeben sich erweiterte Möglichkeiten, mit einer anderen Sicht- und Vorgehensweise zum Erhalt seines rollenden Kulturguts beizutragen und letztlich auch dessen Marktwert dauerhaft zu sichern.


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